QuickJobs - Personalvermittlung
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QuickJobs.de - Personal Management

Wir finden für Sie Hilfskräfte,
Fachkräfte & 24h Pflegekräfte
aus Polen, Osteuropa & Spanien!

Sie suchen erfolglos Hilfs-,
Fachkräfte & 24h Pflegekräfte?

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Die deutsche Bevölkerung wird im demografischen Wandel, in den nächsten Jahren, immer älter. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der deutsche Arbeitsmarkt nicht genug Nachwuchs bietet, um altersbedingt ausscheidende Pflege-, Hilfs- und Fachkräfte zu ersetzen und in Wachstumsbranchen bereitzustellen.

 

Die Regierung hat daher das Ziel, mehr europäische Fachkräfte nach Deutschland zu holen und deren Zuwanderung zu erleichtern.

Fachkräftemangel & Pflegekraftmangel war gestern!

Wir als private Arbeitsvermittler (PAV) möchten mit unserer Vermittlungsagentur auch etwas dazu beitragen, durch die professionelle Personalvermittlung von günstigen polnischen und osteuropäischen 24h Pflegekräften / Betreuungskräften und Haushaltshilfen, sowie Fachkäften und Hilfskräften aus Polen, Osteuropa, Spanien und Lateinamerika.

Wie einfach unser Personalservice funktioniert, zeigen wir Ihnen hier:

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Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020,


zum 1. März 2020 erweitert die Möglichkeiten für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU.

Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung sollen nun leichter zu Arbeitszwecken nach Deutschland einwandern können. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung werden fortgeführt und weiter erleichtert.

Was ändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020?


Im Wesentlichen bringt das Fachkräfteeinwanderungsgestz 2020 folgende Neuerungen:

Fachkräfte:

  • Dazu gehören Personen mit Hochschulabschluss oder einem qualifizierten Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren. Voraussetzung ist, dass eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland zuständige Stelle vorliegt.

  • Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird erleichtert. Die Fachkraft muss einen Arbeitsvertrag bzw. ein Arbeitsplatzangebot und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen. Vorrangprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen. Dies bedeutet, dass nicht mehr geprüft wird, ob für den Arbeitsplatz eine Fachkraft aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit bleibt aber erhalten.

  • Eine Fachkraft kann nur eine Beschäftigung ausüben, zu der sie die erworbene Qualifikation befähigt. Dies bedeutet, dass eine Beschäftigung in verwandten Berufen ermöglicht wird. Darüber hinaus können Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nicht nur Beschäftigungen ausüben, die einen Hochschulabschluss voraussetzen, sie können auch in anderen qualifizierten Berufen beschäftigt werden, die im fachlichen Kontext zur Qualifikation stehen. Hilfskraft- und Anlernberufe sind hierbei ausgeschlossen, da es sich in jedem Fall um eine qualifizierte Beschäftigung handeln muss. Für die blaue Karte EU ist immer eine der beruflichen Qualifikation angemessene Beschäftigung erforderlich.

  • Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung, ist nicht mehr nur auf Engpassberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung erlaubt der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung auch diesen Fachkräften den Zugang zu allen Berufen ihrer Qualifikation.

  • Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung wird die Einreise zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für max. 6 Monate. Voraussetzung ist, dass die ausländische Qualifikation durch die zuständige deutsche Stelle anerkannt wurde, der Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und entsprechende Deutschkenntnisse vorhanden sind. In der Regel sind dabei mindestens Deutschkennnisse auf Niveau B1 gefordert. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Probebeschäftigung von max. 10 h / Wo. möglich. Dadurch können Arbeitgeber und ausländische Fachkraft auf deren Qualifikation hin testen. Die Probebeschäftigung wird auch für Fachkräfte mit anerkannter akademischer Ausbildung ermöglicht, die wie bisher ebenfalls für max. 6 Monate zur Arbeitsuche einreisen dürfen.

  • Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungen in Deutschland werden ausgebaut. Voraussetzung ist dabei, dass ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland bei der zuständigen deutschen Stelle durchgeführt wurde, in dem Defizite der erworbenen ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden. Weitere Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zur Durchführung von Qualifizierungen sind Deutschkenntnisse auf mind. Sprachniveau A2. Die 1,5-jährige Aufenthaltserlaubnis kann zu diesem Zweck um 6 Monate auf einen Höchstzeitraum von 2 Jahren verlängert werden. Nach Ablauf des Höchstzeitraums der Aufenthaltserlaubnis kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Erwerbstätigkeit erteilt werden.

  • Künftig können ausländische Fachkräfte bereits nach 4 Jahren (vorher 5 Jahre) die Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten.


Auszubildende und Studierende:

  • Für Studieninteressierte ist es schon möglich, zur Studienplatzsuche einzureisen. Nach der neuen Regelung können zukünftig auch Ausbildungsinteressierte einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Vorausgesetzt werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, ein Höchstalter von 25 Jahren und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung.

  • Mit der Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung darf zur Vorbereitung ein Deutschkurs oder ein berufsbezogener Deutschkurs besucht werden.

  • Internationale Studierende haben bereits die Möglichkeit, auch bevor sie ihr Studium abgeschlossen haben, in andere Aufenthaltstitel zu wechseln. Sie können anstatt ihr Studium fortzuführen, eine Berufsausbildung beginnen und dafür eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer beruflichen Ausbildung erhalten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verbessert diese Wechselmöglichkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, kann bereits während eines Studienaufenthalts oder eines Aufenthalts zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft angenommen werden. Damit wird der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung ermöglicht.

  • Ausländische Absolventen einer Berufsausbildung in Deutschland können durch das neue Gesetz, ebenso wie Hochschulabsolventen, bereits nach 2 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.


Unternehmen:

Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzt. Folgende Informationen bzw. Schritte sind hierfür wichtig:

  • Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde muss eine Vereinbarung geschlossen werden, die unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretung) sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen beinhaltet.

  • Die Ausländerbehörde unterstützt den Arbeitgeber, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.

  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese macht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von 3 Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.

  • Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren 3 Wochen über diesen entschieden.

  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.

  • Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- € und eine Visumgebühr von 75,- €, sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.


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<span  class="uc-style-34764147995" style="font-family:Arial, Helvetica, sans-serif;font-weight:Bold;font-size:20px;color:#223277;">Europäische Fachkräfte / Hilfskräfte</span>

Europäische Fachkräfte / Hilfskräfte

Falls Sie auf der Suche nach passenden Fachpersonal sind, lassen Sie die Profis ans Werk. Wir bieten Ihnen die Vermittlung gesuchter Fachkräfte und Hilfskräfte aus Polen, Osteuropa und Spanien, sowie auf Wunsch auch aus Lateinamerika und Nordafrika, zur Festanstellung an.

Sie können sich zurücklehnen und auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, wir kümmern uns direkt und über unser weit gegliedertes osteuropäisches Partnernetzwerk, um Ihre Personalwünsche, damit in kürzester Zeit die von Ihnen angefragten Fachkräfte / Hilfskräfte gefunden werden können. Wir präsentieren Ihnen Bewerber, welche Ihren Anforderungen entsprechen.

Seit dem 01.05.2011 können polnische und viele europäische Staatsbürger Ihre Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland nutzen. Das bedeutet, dass Sie sich in Deutschland unbegrenzt bewerben und arbeiten können. Die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes bietet Ihnen als Arbeitgeber die Chance, unkompliziert und legal polnische, osteuropäische & südeuropäische Fachkräfte / Hilfskräfte zu beschäftigen, wobei die Arbeitsnehmer rechtmäßig und legal sozialversicherungspflichtig über Ihr Unternehmen eingestellt werden können.

Info´s zur Fachkraft-Vermittlung Info´s zu unserer Jobbörse

24h Pflegekräfte / Haushaltshilfen

Wenn ein geliebter Mensch nicht mehr alleine für sich sorgen kann, beschäftigt er oder seine Angehörigen sich mit vielen Fragen bezüglich der Pflege.

"Wer übernimmt die Pflege?" "Ist Sie überhaupt bezahlbar?" "Bieten Sie auch Nachtbereitschaft?" "Muss ich raus aus meiner Wohnung?" u.s.w.

Wir als Ihre privaten Pflegekraft-Vermittler haben eine passende, bewährte, bezahlbare und legale Alternative zum Pflegeheim im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit für Sie gefunden.

Wir vermitteln qualifizierte 24h Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus Polen, der Ukraine und Osteuropa, die Sie im Haushalt, bei der Grundpflege und bei verschiedenen Aktivitäten rund um die Uhr unterstützen werden.






Info´s zur 24h Pflegekraft-Vermittlung

Gründe für die Vermittlung von Fachkräften & 24h Pflegekräften aus Polen & Osteuropa

Denn wir nehmen unseren Beruf ernst...

Gründe für eine individuelle Vermittlung osteuropäischer Fachkräfte / 24h Pflegekräfte

- 100% legal
- kostengünstige, schnelle, passende und individuell maßgeschneiderte Beratung & Suche
- intensive Bewerbersuche & Vorauswahl nach Ihren Bedürfnissen, durch erfahrene Vermittler
- offen durch uns kommunizierte Preisstruktur
- Direktanstellung für Fachkräfte möglich
- persönlicher Ansprechpartner & volle Unterstützung vor und nach der Anreise
- qualifizierte Rechnungen (in € mit MwSt. ausgestellt), welche steuerlich absetzbar sind

Die Regierung hat das Ziel, mehr europäische Fachkräfte nach Deutschland zu holen und deren Zuwanderung zu erleichtern, um altersbedingte Nachwuchslücken zu füllen.

Fachkräfte- & Pflegekraftmangel war gestern!


Wir als private Arbeitsvermittler möchten auch etwas dazu beitragen, durch professionelle Vermittlung von 24h Pflegekräften und Fachkäften aus Polen, Osteuropa, Spanien & Lateinamerika.

Europäische Fachkräfte / Hilfskräfte

Falls Sie auf der Suche nach passenden Fachpersonal sind, lassen Sie die Profis ans Werk. Wir bieten Ihnen die Vermittlung gesuchter Fachkräfte und Hilfskräfte aus Polen, Osteuropa & Spanien, sowie auch aus Lateinamerika & Nordafrika.

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24h Pflegekräfte / Haushaltshilfen

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Wir vermitteln 24h Pflegekräfte aus Polen und Osteuropa, die Sie im Haushalt, bei der Grundpflege u.v.m. rund um die Uhr unterstützen.

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ACHTUNG

Ihr Tipp ist uns 200,- € wert!
200,- € für Ihren Tipp!

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Wenn Sie als Privatperson Unternehmer, oder Senioren kennen, welche dringend polnische Fachkräfte verschiedenster Berufe, polnische Pflegekräfte oder 24h Haushaltshilfen suchen, dann lassen Sie uns dies doch wissen!

Für Ihren Tipp zahlen wir Ihnen, bei erfolgreicher Vermittlung durch uns, eine persönliche Prämie in Höhe von 200,- €.

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Herr Meyerle - Unternehmer

"Wir dachten schon, wir würden für unsere kleine Bäckerei gar keine Fachkraft mehr vermittelt bekommen, aber dank QuickJobs haben wir nun einen neuen Bäckermeister mit Erfahrung aus Polen.

Wir werden in den nächsten Jahren noch öfter auf diesen Service zurückkommen, wenn sich auf dem deutschen Markt nichts tut."

Herr Meyerle
Unternehmer

Frau Kowalska - Vermittelte

"Ich bin wirklich gern mit Menschen zusammen und helfe denen, wo es nur geht.

So bot sich mir die Gelegenheit endlich nach Deutschland entsendet zu werden, um hier Pflege-bedürftigen Senioren unter die Arme zu greifen.

Quick Jobs half mir die passende Seniorin zu finden und vermittelte mich sofort dort hin."

Frau Kowalska
Vermittelte

Frau Friedrich - Kundin

"Seit es im Haushalt und bei alltäglichen Sachen für mich immer schwieriger wurde, bin ich auf die Hilfe anderer angewiesen.

Da ich meinen lieben Angehörigen aber nicht zu sehr zur Last fallen wollte, und ein Altersheim für mich nicht zur Debatte stand, habe ich QuickJobs.de gebeten, mir eine Betreuungs-Haushilfe zu suchen. Mit Erfolg."

Frau Friedrich
Kundin

Herr Walther - Angehöriger

"Mein Vater ist wahrlich nicht mehr der Rüstigste, aber in ein Alten- und Pflegeheim wollten wir ihn auf keinen Fall geben. Einen alten Baum verpflanzt man doch nicht.

Und so ergab sich das mit der Haushaltshilfe aus Osteuropa über Quickjobs. Sie ist wahrlich ein Segen für meinen Vater und steht ihm 24 Stunden am Tag helfend zur Verfügung."

Herr Walther
Angehöriger

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